Unser Vorstand umfasst derzeit die folgenden Ämter:
Name, Vorname | Amt | Bereich |
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Schütz, Stefan |
Vorsitzender, GFV |
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Bogner, Joachim |
stellv. Vorsitzender, GFV |
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Rosa, Thomas |
stellv. Vorsitzender, GFV |
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Pflüger, Michael |
stellv. Vorsitzender, GFV |
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Nicklas, Erik |
Geschäftsführung, GFV |
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Schlicht, Thorsten |
Finanzen, GFV |
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Gotthardt, Stefan |
Vorstandsmitglied |
Beitragswesen |
Müller, Jürgen |
Vorstandsmitglied |
Öffentlichkeitsarbeit, Presse |
Eva Erdmann |
Vorstandsmitglied |
Wirtschaftsbetrieb |
Bernd Pflüger |
Vorstandsmitglied |
Wirtschaftsbetrieb |
Heinen, Bernd |
Vorstandsmitglied |
Sportbetrieb |
Gotthardt, Stefan |
Vorstandsmitglied |
Mitgliederverwaltung |
Claus, Christopher |
Vorstandsmitglied |
Allg. Aufgaben, Badminton |
Schmidt, Iris |
Vorstandsmitglied |
Allg. Aufgaben, Blasorchester |
Bogner, Sonja |
Vorstandsmitglied |
Allg. Aufgaben, Leichtathletik |
Truhöl, Jeanette |
Vorstandsmitglied |
Allg. Aufgaben |
Busch, Linus |
Vorstandsmitglied |
Allg. Aufgaben |
Unbesetzt |
Vorstandsmitglied |
Jugendvertretung |
GFV=Geschäftsführender Vorstand
Der Vorstand bildet das höchste Gremium der Turngemeinde, welches mit der Erledigung aller Vereinsangelegenheiten beauftragt ist.
In der Satzung der Turngemeinde Camberg wird der Vorstand wie folgt beschrieben:
... (Auszug aus der Satzung)
§ 11 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- bis zu 3 Stellvertretern
- und Vorstandsmitgliedern mit Aufgabengebieten (lt. Geschäftsordnung)
- Die Wahl des Vorstandes erfolgt alle zwei Jahre im Wechsel. Der 1. Vorsitzende und die Hälfte der Vorstandsmitglieder werden im einen Jahr und Stellvertreter und die Hälfte der Vorstandsmitglieder im folgenden Jahr gewählt.
- Vorstand im Sinne von §26 BGB sind der 1.Vorsitzende, die Stellvertreter, das Vorstandsmitglied (Finanzen) und das Vorstandsmitglied (Geschäftsführung) und damit der Vorstand, der die Geschäfte führt. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt.
- Die Amtszeit aller Vorstandmitglieder läuft bis zur Neuwahl. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, dann kann der Hauptausschuss auf Vorschlag des Vorstandes ein neues Mitglied kommissarisch berufen.
- Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, sofern diese Satzung nicht etwas anderes bestimmt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
- die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- die Verfügung über die Vereinsmittel, soweit es eine ordentliche Vereinsverwaltung erfordert
- die Einberufung der Hauptausschusssitzungen.
Zur Erledigung von Sonderaufgaben kann der Vorstand "Ausschüsse" bilden.
Ausscheidende Vorstandsmitglieder haben die in ihrer Verwahrung befindlichen Vereinsgegenstände unverzüglich dem Geschäftsführenden Vorstand zu übergeben.
- Die Rechte und Pflichten der Vorstandsmitglieder sind in der Geschäftsordnung des Vorstandes geregelt, die vom Vorstand beschlossen wird.
Während der Dauer der Verhinderung des Vereinsvorsitzenden tritt der von ihm bestimmte Stellvertreter an seine Stelle.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Eine 2. Vorstandssitzung mit gleicher Tagesordnung ist immer beschlussfähig.
Weitere Personen können auf Einladung des Vorstandes an den Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen.
Der Hauptausschuss ist einer der Ausschüsse, die durch den Vorstand für die Erledigung von Sonderaufgaben gebildet wurden. In der Satzung der Turngemeinde Camberg ist das Gremium Hauptausschuss wie folgt beschrieben:
... (Auszug aus der Satzung)
§ 10 HAUPTAUSSCHUSS
- Der Hauptausschuss ist ein führendes Organ und wird gebildet vom
- Vorstand
- Fachausschuss
- Abteilungsleiter
- Er ist zuständig für
- die Beschlussfassung über den Jahreshaushalt
- die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften und anderen Ehrungen
- die Beratung der laufenden Vereinsangelegenheiten
- Beschlussfassung von Ordnungen (außer Jugendordnung) soweit diese nicht der Mitgliederversammlung obliegen.
- Der Hauptausschuss wird vom Vorstand einberufen und vom Vorsitzenden od. Stellvertreter geleitet. Er tagt mindestens einmal im Geschäftsjahr oder auf Antrag von mindestens 10 Hauptausschussmitgliedern. Die Einladung ergeht schriftlich.
Der Fachausschuss ist einer der Ausschüsse, die durch den Vorstand für die Erledigung von Sonderaufgaben gebildet wurden. In der Satzung der Turngemeinde Camberg ist das Gremium Fachausschuss wie folgt beschrieben:
... (Auszug aus der Satzung)
§ 12 FACHAUSSCHUSS
- Den Fachausschuss bilden:
- mindestens 2 Vorstandsmitglieder
- ein Vertreter aus jeder Abteilung
- die Übungsleiter
- die Jugendvertreter
- Aufgabe des Fachausschusses ist die technische Vorbereitung und Durchführung aller sich aus §2 der Satzung ergebenden Aufgaben, insbesondere die Aufstellung eines Jahresarbeitsplanes und Veranstaltungskalenders.
- Die Abteilungsleiter werden auf der Mitgliederversammlung bestötigt, auf Vorschlag der Abteilung.
- Der Fachausschuss hat beratende Funktion und tritt auf Einladung eines Vorstandsmitgliedes zusammen.